Im Rahmen eines Bauherrenmodells beteiligen sich Privatpersonen an Revitalisierungsprojekten zum Zweck der langfristigen Veranlagung.
Ziel der Bauherrengemeinschaft ist es, eine Immobilie zu erwerben, um dadurch nach erfolgter Sanierung oder Errichtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu lukrieren. In den meisten Fällen werden stark sanierungsbedürftige Altbauten erworben, um diese, oft unter Inanspruchnahme von Förderungen, zu revitalisieren und baulich zu erweitern. Das wesentliche Abgrenzungskriterium zum Erwerb einer Vorsorgewohnung oder eines Zinshauses liegt darin, dass zu einem früheren Zeitpunkt des Projektentwicklungsprozesses durch den Erwerb von ideellen Anteilen in eine Immobilie investiert wird. Dem, mit der Eigenschaft des Bauherren per Definition verbundenen, Bauherrenrisiko steht die ebenfalls damit verbundene rechtlich und vertraglich abgesicherte Möglichkeit gegenüber, auf das Gesamtprojekt aktiv Einfluss zu nehmen, grundlegende Entscheidungen mitzutreffen und sich initiativ einzubringen.
Typische Bauherrenrisiken wären beispielsweise die, für die Umsetzung des Projektvorhabens erforderliche, Erwirkung von Baugenehmigungen, die Erlangung wirtschaftlich durchaus wichtiger Förderungen oder die tatsächlich anfallenden Baukosten. Durch die jedem Bauherren eingeräumten Mitbestimmungsrechte kann jedoch über gezielte Einflussnahme das unternehmerische Risiko eigenverantwortlich gesteuert und damit auch eingeschränkt werden. Der zentrale wirtschaftliche Anreiz liegt darin, von dem im Zuge der Projektentwicklungsphase durch unternehmerisches Handeln geschaffenen Mehrwert zu profitieren.
In weiterer Folge können auf Grundlage dieses erhöhten Vermögenswertes durch marktbedingte Immobilienpreissteigerung und Erträge aus Vermietung und Verpachtung attraktive Renditen erzielt werden. Aus der Unternehmereigenschaft leiten sich auch steuerliche Vorteile ab. Im Unterschied zu Vorsorgewohnungskäufern können Bauherren neben dem Vorsteuerabzug die, in Relation zur Gesamtinvestitionssumme geringe Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, die beschleunigte Abschreibungen über 10 bzw. 15 Jahre für Sanierungs- und Instandsetzungskosten sowie die sofortige Geltendmachung von aufwandswirksamen Werbungskosten in Anspruch nehmen. Unter der Voraussetzung, dass das eingesetzte Kapital langfristig gebunden investiert werden kann, ist das Bauherrenmodell eine sehr attraktive Veranlagungsmöglichkeit.
STOLZ IMMOBILIEN bietet bei der Abwicklung von Bauherrenmodellen Management- und Koordinationsleistungen an. Mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung werden im Auftrag von Bauherrengemeinschaften Projekte professionell abgewickelt. Bei der gemeinsamen Konzeption und Planung sowie Abwicklung des jeweiligen Bau- bzw. Sanierungsvorhabens werden die über Beschlussfassung getroffenen strategischen Vorgaben operativ umgesetzt und die Investorengemeinschaft bei der weiteren Entscheidungsfindung beratend begleitet.